Willkommen im Erlebnisreich!
Im Lübbenauer Schlossensemble finden Sie alles für Ihren Urlaub.
Wohnen im Schloss. Urlauben in Marstall oder Kanzlei. Genießen im LINARI und in ROCCO`S Bar. Entspannen im Wellnessbereich und Erholen im Park.
Das Schloss-Hotel.
Insgesamt 38 Zimmer stehen für die Übernachtung mitten im Spreewald zur
Auswahl. Bedingt durch die Architektur des Gebäudes, unterscheiden sich
Zimmer und Suiten in ihrer Lage, Größe und Einrichtung. Alle Zimmer sind
komfortabel ausgestattet und anspruchsvoll eingerichtet. Aus den
Fenstern haben Sie einen traumhaften Blick ins Grüne oder auf die
Lübbenauer Altstadt.
Im Wellnessbereich im Schlossgewölbe mit Dampfbad und Sauna können Sie von November bis April herrlich entspannen.
Der Marstall.
Der rekonstruierte Fachwerkbau aus dem 18. Jahrhundert, steht als
Urlaubsresidenz für einen einmaligen Aufenthalt im Spreewald. 20
individuell gestaltete Ferienwohnungen, Zimmer und Suiten bieten Ihnen
außergewöhnlichen Raumkomfort (30-91m²) sowie eine erstklassigen Ausstattung. Ideal für Gäste, die einen längeren Aufenthalt im Spreewald planen.
Die Kanzlei.
Mit der Kanzlei steht eines der ältesten Gebäude der Spreewaldstadt mit vier außergewöhnlichen Suiten für Ihren Aufenthalt bereit. Sie eignet sich perfekt für einen Urlaub oder ein Wochenende in kleiner Gruppe, mit Freunden oder der Familie. Auch komplett buchbar.
Schloss-Restaurant LINARI & ROCCO`S Bar.
Freuen Sie sich auf eine klassische, moderne Küche im LINARI mit Restaurant und Schlossterrasse. In ROCCO`S Bar genießen Sie
exklusive Kaffeespezialitäten, Cocktails und Barsnacks.
Das Ensemble mit Schloss, Marstall, Kanzlei, Orangerie und Park liegt eingebettet im Biosphärenreservat Spreewald und am Rande der Lübbenauer Altstadt. Direkt hinter der Schlossbrücke beginnt die malerische Altstadt mit ihren Besonderheiten, Geschäften, Restaurants, Cafés, Häfen und Bootsverleihen.
Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.